Vereinsstatuten

 

               Vereinsstatuten Verein Markt Zunft

 

mit Sitz in Wangen an der Aare

 

 

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Markt Zunft“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Wangen an der Aare

  

2. Zweck

Der Verein bezweckt die Organisation und Durchführung von Historischen Veranstaltungen und ist nicht gewinnorientiert.

 

3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

 

                - Mitgliederbeiträge

                 - Erträge aus eigenen Veranstaltungen

                 - Erträge aus der Vermietung von Vereinsmaterial

                 - Subventionen

                 - Erträge aus Leistungsvereinbarungen

                 - Spenden und Zuwendungen aller Art

 

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

 

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

 

4. Mitgliedschaft

Aktivmitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an der Organisation und der Durchführung von mittelalterlichen Märkten hat.

 

Passivmitglied ohne Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, wenn diese den Mitgliederbeitrag bezahlt.

 

Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zur richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

  

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

                 - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod

                 - bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung

  

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist auf Ende des Jahres möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens zwei Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Präsidenten gerichtet werden.

 

Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.

 

Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.

 

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

 

                a) die Mitgliederversammlung

                b) der Vorstand

                c) Die Revisionsstelle

 

8. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Viertel des Jahres statt.

 

Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 2 Wochen zum Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.

 

Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 3 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

 

Die Mitgliederversammlung hat die folgende unentziehbare Aufgaben und Kompetenzen:

 

                a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung

                b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands

   c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung des

         Jahresrechnung

                d) Entlastung des Vorstandes

                e) Wahl des Präsidenten, Kassiers und des übrigen Vorstandes sowie

                    der Kontrollstelle

                 f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages

                 g) Genehmigung des Jahresbudget

                 h) Beschlussfassung über von den Mitgliedern oder dem Vorstand

                      eingebrachte Geschäfte

                 i) Änderung der Statuten

                 j) Behandlung der Ausschlussrekurse

                 k) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die

                     Verwendung des Liquidationserlöses

 

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

 

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt der Vorsitzende den Stichentscheid.

  

9. Der Vorstand

Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.

 

Er kann Reglemente erlassen.

 

Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.

 

 Der Vorstand konstituiert sich selber.

 

Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.

 

Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.

 

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

  

10. Die Revisionsstelle

Die Mitgliederversammlung wählt jährlich ein Rechnungsrevisor, welche die Buchführung kontrolliert und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt.

 

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.

 

 11. Zeichnungsberechtigung

 Der Verein wird verpflichtet durch die Unterschrift des Präsidenten.

  

12. Haftung

 Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

13. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

 

14. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit einer einfachen Mehrheit an der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

 

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an einen Verein mit gleichem oder ähnlichem Zweck. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

 

15. Inkrafttreten

 Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 29.08.2011 angenommen worden und an der Mitgliederversammlung vom 16.02.2024 angepasst worden und mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

 

 

Die Präsidentin

 

Judith Kläy Akpatsa

       

 

 

Kontakt

Verein Markt Zunft

3380 Wangen an der Aare

Präsidentin Judith Kläy Akpatsa

info@marktzunft.ch